Optimieren Sie jetzt Ihren persönlichen Zahlbeitrag für Ihre Postbank Riester-Rente und erhalten Sie mehr Förderung vom Staat.
Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung
Ihres förderoptimalen Beitrags der mittelbar
förderfähige Ehepartner nicht berücksichtigt
wird.
Als Neukunde nutzen Sie bitte unseren Förderrechner.
Angaben zur Berechnung Ihres persönlichen zulagenoptimierten Zahlbeitrags
Vertragsnummer
Vertragsnummer
Ihre Vertragsnummer können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Ihre Vertragsnummer können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Versicherungsnehmer (Name, Vorname)
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Aktueller Zahlbeitrag
€
Aktueller Zahlbeitrag
Ihren aktuellen Zahlbeitrag können Sie Ihrem Versicherungsschein beziehungsweise dem Erhöhungsnachtrag entnehmen.
Ihren aktuellen Zahlbeitrag können Sie Ihrem Versicherungsschein beziehungsweise dem Erhöhungsnachtrag entnehmen.
Derzeitiges Zahlverfahren
Derzeitige Zahlweise
Rentenversicherungspflichtiges
Brutto-Vorjahreseinkommen
€
Brutto-Vorjahreseinkommen
Rentenversicherungspflichtiges
Brutto-Vorjahreseinkommen
Das rentenversicherungspflichtige Brutto-Vorjahreseinkommen können Sie Ihrer aktuellen Renteninformation oder der Jahresbescheinigung des Arbeitgebers entnehmen.
Das rentenversicherungspflichtige Brutto-Vorjahreseinkommen können Sie Ihrer aktuellen Renteninformation oder der Jahresbescheinigung des Arbeitgebers entnehmen.
Angabe unterhaltspflichtige Kinder
Angabe unterhaltspflichtige Kinder
Bitte geben Sie hier die Anzahl Ihrer Kinder an, für die Sie noch Kindergeld beziehen. Für jedes vor 2008 geborene Kind können Sie bis zu 185 € jährliche Kinderzulage erhalten. Für jedes ab 2008 geborene Kind können Sie bis zu 300 € jährliche Kinderzulage erhalten. Die Kinderzulage wird für Kinder gewährt, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, steht die Kinderzulage - unabhängig von der Festsetzung der Familienkasse - nach dem Gesetz der Mutter zu. Sie kann auf Antrag beider Eltern vom Vater in Anspruch genommen werden (dem Vater können alle Kinder, ein Kind oder mehrere Kinder zugeordnet werden).
Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind oder die dauernd getrennt leben, wird die Kinderzulage für den Elternteil gewährt, für den die Familienkasse das Kindergeld festgesetzt hat.
Bitte geben Sie hier die Anzahl Ihrer Kinder an, für die Sie noch Kindergeld beziehen. Für jedes vor 2008 geborene Kind können Sie bis zu 185 € jährliche Kinderzulage erhalten. Für jedes ab 2008 geborene Kind können Sie bis zu 300 € jährliche Kinderzulage erhalten. Die Kinderzulage wird für Kinder gewährt, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, steht die Kinderzulage - unabhängig von der Festsetzung der Familienkasse - nach dem Gesetz der Mutter zu. Sie kann auf Antrag beider Eltern vom Vater in Anspruch genommen werden (dem Vater können alle Kinder, ein Kind oder mehrere Kinder zugeordnet werden).
Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind oder die dauernd getrennt leben, wird die Kinderzulage für den Elternteil gewährt, für den die Familienkasse das Kindergeld festgesetzt hat.
Anzahl der Kinder
Geburtsdaten Ihrer Kinder
Geburtsdatum 1. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 2. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 3. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 4. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 5. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 6. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 7. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 8. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 9. Kind (TT.MM.JJJJ)
Geburtsdatum 10. Kind (TT.MM.JJJJ)
Gemäß Ihren Angaben sichern Sie sich mit Ihrem aktuellen
Zahlbeitrag die volle staatliche Förderung.
Zahlbeitrag die volle staatliche Förderung.